Allgemeine Geschäftbedingungen

2022
Indu-Tools B.V.
Eintragung Industrie- und Handelskammer (Kamer van Koophandel) Nr. 24383521

ARTIKEL 1: ANWENDBARKEIT

  1. Sämtliche Angebote, Vermietungen und Lieferungen von Dienstleistungen der Indu-Tools B.V. (im Folgenden „Indu-Tools“ genannt) oder der mit ihr verbundenen Gesellschaften an den Mieter unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Indu- Tools B.V.
  2. Diese Bedingungen gelten sowohl innerhalb als auch außerhalb der Niederlande, ungeachtet des Wohn- oder Geschäftssitzes irgendeiner vertraglich verbundenen Partei, sowie ungeachtet des Ortes, an dem der Vertrag geschlossen wurde oder hätte ausgeführt werden sollen.
  3. Eventuelle andere allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters, wie z.B. Einkaufsbedingungen, sind für Indu-Tools nicht bindend und werden hiermit von Indu-Tools ausdrücklich abgelehnt.
  4. Eventuelle Abweichungen von den vorliegenden Bedingungen, die von Indu-Tools zu irgendeinem Zeitpunkt zugunsten des Mieters angewandt/ erlaubt werden, geben dem Mieter niemals das Recht, sich in einem späteren Vertrag darauf zu berufen oder die Anwendung einer solchen Abweichung zu verlangen, die für ihn festgelegt wurde.
  5. Wenn der Mieter von vorliegenden Bedingungen in einer anderen Sprache als der niederländischen Kenntnis nimmt oder hätte nehmen können, und Auslegungsunterschiede hinsichtlich des Textes vorliegen, prävaliert die niederländische Version vor der entsprechenden Übersetzung des Textes

 

ARTIKEL 2: ANGEBOTE

  1. Sämtliche Angebote und Kostenvoranschläge gelten für einen von Indu-Tools anzugebenden Zeitraum (siehe Artikel 2.c der vorliegenden Bedingungen) und sind gleichzeitig völlig unverbindlich. Sie wurden nach bestem Wissen und Gewissen von Indu-Tools erstellt und basieren auf allen Informationen, die der Mieter zum Zeitpunkt der Anfrage zur Verfügung gestellt hat. Indu-Tools kann das Angebot/den Kostenvoranschlag während eines Zeitraums von drei (3) vollen Arbeitstagen nach Erhalt der Annahme widerrufen; in diesem Fall ist kein Vertrag zustande gekommen.
  2. Die von Indu-Tools in Abbildungen, Websites, Multimedia, Katalogen, Broschüren, Zeichnungen oder auf andere Weise gemachten Angaben über Größe, Kapazität, Leistung, Farbe, Materialstruktur, Finish oder Ergebnisse sind als annähernd und unverbindlich zu betrachten.Indu-Tools ist an diese Angabe nicht gebunden und übernimmt keine Haftung für eventuelle Ungenauigkeiten in diesen Angaben.
  3. Die Gültigkeitsdauer eines Angebots oder eines Kostenvoranschlags beträgt 2 Wochen ab dem Datum des Angebots oder des Kostenvoranschlags.

 

ARTIKEL 3: AUFTRÄGE/VERTRÄGE

  1. Unter Auftrag wird verstanden: jeglicher Vertrag mit Indu-Tools, unabhängig davon, ob sich Indu-Tools verpflichtet, Arbeiten im Rahmen einer Vermietung durchzuführen, Personal, Ausrüstung oder Raum zur Verfügung zu stellen oder eine andere Leistung im weitesten Sinne des Wortes zu erbringen.
  2. Sämtliche mit Indu-Tools geschlossenen Verträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch Indu-Tools oder nachdem Indu-Tools mit der Ausführung des Auftrags begonnen hat, verbindlich. Eventuelle Abweichungen von geschlossenen Verträgen sind für Indu-Tools nur dann verbindlich, wenn und soweit sie von Indu-Tools akzeptiert und schriftlich bestätigt werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Mieter Änderungen von oder Ergänzungen zu den mit Indu-Tools geschlossenen Verträgen akzeptiert hat, wenn der Mieter nicht innerhalb von 24 Stunden, nachdem er von der/den Abweichung(en) Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen können, der/den Abweichung(en) widerspricht. Es wird davon ausgegangen, dass der Mieter die Abweichung(en) in dem Moment zur Kenntnis genommen hat, in dem Indu-Tools mit der Vermietung und/oder den damit verbundenen Arbeiten beginnt, auf die sich die Abweichung(en) bezieht.Nur die Geschäftsführung und – falls zutreffend – die von der Geschäftsführung ausdrücklich bevollmächtigte Person kann und darf Verträge im Namen von Indu-Tools abschließen.
  3. Indu-Tools hat jederzeit das Recht, den Auftrag ganz oder teilweise von Dritten ausführen zu lassen, wobei die vorliegenden Bedingungen auch gegenüber diesen Dritten gelten, vorausgesetzt, dass Indu-Tools diese Dritten schriftlich, gegebenenfalls auch rückwirkend, ermächtigt, sich auf diese Bedingungen zu berufen, ohne dass diese Ermächtigung Verpflichtungen gegenüber Indu-Tools begründen kann.
  4. Die zwischen Indu-Tools und dem Mieter abgeschlossenen Verträge haben eine begrenzte Laufzeit. Die von Indu-Tools gemieteten Gegenstände müssen unverzüglich nach Erhalt durch oder im Auftrag des Mieters auf Vollständigkeit, Beschädigung und Funktionalität überprüft werden. Bei einem eventuell vorliegenden Mangel muss der Mieter Indu-Tools spätestens innerhalb eines Arbeitstages schriftlich benachrichtigen. Die Schriftform wird auch durch eine E-Mail (info@indu-tools.nl) gewahrt. Andernfalls kann sich der Mieter im Nachhinein nicht mehr auf den Mangel berufen, und es wird davon ausgegangen, dass der Mieter die Mietsache in gutem Zustand und ohne Schäden erhalten hat.
  5. Indu-Tools garantiert in keinster Weise die Kompatibilität der Mietsache mit anderer Hardware, Software oder anderen Materialien und/oder ihre Anwendbarkeit für den vom Mieter beabsichtigten Zweck.
  6. Es ist dem Mieter nicht erlaubt, Reparaturen und/oder Wartung an den von Indu-Tools gemieteten Gegenständen vorzunehmen und/oder von Dritten vornehmen zu lassen.
  7. Die gemieteten Gegenstände sind vom Mieter unverzüglich nach Vertragsende an Indu-Tools in demselben Zustand wie bei Mietbeginn an der Geschäftsadresse von Indu-Tools oder an einem anderen von Indu-Tools zu bestimmenden Ort zu übergeben.
  8. Bei einem Vertrag mit Kaufoption kann der Mieter nur dann von dieser Kaufoption Gebrauch machen, wenn er alle seine sich aus diesem (Wieder-)Mietvertrag ergebenden Verpflichtungen erfüllt hat
  9. Sofern sich zu irgendeinem Zeitpunkt während der Mietdauer herausstellt, dass aus irgendeinem Grund noch immer Informationsträger auf den gemieteten Gegenständen vorhanden sind, die nicht für den Mieter bestimmt sind, muss der Mieter Indu-Tools unverzüglich davon in Kenntnis setzen und mit Indu-Tools zusammenarbeiten, um die betreffenden Informationen zu entfernen. Der Mieter wird die betreffenden Informationen sodann vertraulich behandeln und nicht verbreiten.
  10. Indu-Tools hat während der Mietdauer jederzeit das Recht, den Zustand und die Art und Weise der Nutzung durch den Mieter zu kontrollieren. Der Mieter muss auf erstes Ersuchen von Indu-Tools einen sofortigen und ungehinderten Zugang zur Mietsache und/oder deren Standort gewähren.
  11. Die gemieteten Gegenstände bleiben bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Mieter die Gegenstände an Indu-Tools zurückgibt und diese die zurückgegebenen gemieteten Gegenstände überprüft haben, auf Kosten und Risiko des Mieters. Dies schließt auch alle Mängel und/oder Schäden ein.Der Mieter haftet nicht nur für die Kosten der Reparatur, sondern auch für die direkten und indirekten Schäden, die Indu-Tools dadurch entstehen. Davon ausgenommen sind Mängel und Schäden, die auf einen Indu-Tools nachweislich zuzurechnenden Mangel zurückzuführen sind und die Indu-Tools vom Mieter gemäß Artikel 3.d der vorliegenden Bedingungen rechtzeitig gemeldet wurden.
  12. Falls Indu-Tools zu irgendeinem Zeitpunkt die gemieteten Gegenstände aufgrund eines von Indu-Tools festgestellten Mangels reparieren, warten und/oder supporten muss und der festgestellte Mangel Indu-Tools zuzuschreiben ist, wird Indu-Tools diesen Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nach eigenem Ermessen beheben, die betreffenden Gegenstände ersetzen oder den Mietpreis für die Dauer des Mangels gutschreiben. Dies ist das einzige Rechtsmittel des Mieters. Indu-Tools haftet im Zusammenhang mit dem festgestellten Mangel in keinster Weise und in keinster Form gegenüber dem Mieter.
  13. Bei Feststellung eines Mangels, einer Beschädigung, eines Diebstahls, eines Verlusts oder eines Fehlens muss der Mieter Indu-Tools unverzüglich informieren, die Nutzung einstellen und die Anweisungen von Indu-Tools befolgen. Wenn der Nutzer von der in Artikel 4.f. genannten Schadensverzichtsregelung Gebrauch gemacht hat, muss der Mieter auch die darin festgelegten Anforderungen erfüllen.
  14. Im Falle von Verlust, Diebstahl, Beschädigung durch Dritte oder Schäden ist der Mieter verpflichtet, dies sofort nach der Feststellung bei der Polizei anzuzeigen und Indu-Tools sofort nach Erhalt eine Kopie des Anzeigeprotokolls zu übermitteln. Wenn der Mieter das (rechtzeitige) Stellen einer Anzeige bzw. die Vorlage eines Anzeigenprotokolls versäumt, wird der Diebstahl als Veruntreuung betrachtet, wofür die in Artikel 3.h. genannte Brand-/Diebstahlregelung keine Deckung bietet. Wenn der Mieter von der Brand-/Diebstahlregelung Gebrauch gemacht hat, müssen die übrigen Bedingungen der Brand-/Diebstahlregelung erfüllt sein.
  15. Wenn Indu-Tools oder ein Dritter feststellt, dass der Mieter gegen die in Artikel 3.f., 3.m. und/oder 3.n. genannten Verpflichtungen verstoßen hat, hat Indu-Tools das Recht auf Verhängung einer sofort fälligen Vertragsstrafe von höchstens 2.500,00 Euro (in Worten: zweitausend-fünfhundert Euro) pro Verstoß. Die Vertragsstrafe lässt das Recht von Indu-Tools unberührt, den Vertrag ganz oder teilweise außergerichtlich oder nicht außergerichtlich aufzulösen. Vorgenannte Vertragsstrafe kann von Indu-Tools zusätzlich zum gesetzlichen Schadensersatz gefordert werden und weicht damit ausdrücklich von den Bestimmungen in Artikel 6:92 Absatz 2 des niederländischen BGBs ab.
  16. Bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung durch Dritte oder Schäden, die einerlei durch welche Ursachen außerhalb des normalen Gebrauchs der gemieteten Gegenstände verursacht wurden, ist Indu-Tools berechtigt, dem Mieter den Neuwert der gemieteten Gegenstände oder den Neuwert der Ersatzgegenstände, falls die ursprünglich gemieteten Gegenstände nicht mehr oder nicht mehr aktuell verfügbar sind, als unmittelbar erlittenen Schaden in Rechnung zu stellen. Dies gilt unbeschadet aller anderen Rechte von Indu-Tools, einschließlich der Entschädigung für Folgeschäden.
  17. Der Mieter muss rechtzeitig für eine angemessene Versicherung sorgen, die er Indu-Tools auf erstes Anfordern vorlegen kann, es sei denn, der Mieter hat von der Schadensverzichtsregelung gemäß Artikel 4.f. der vorliegenden Bedingungen Gebrauch gemacht.
  18. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen vorherigen und schriftlichen Zustimmung von Indu-Tools ist es dem Mieter nicht erlaubt, Änderungen an den gemieteten Gegenständen vorzunehmen, wie z.B., jedoch nicht darauf beschränkt, optische, ästhetische und/oder funktionelle Änderungen. Falls der Mieter ohne Zustimmung von Indu-Tools Änderungen vornimmt, hat Indu-Tools das Recht, den Vertrag vorzeitig, ganz oder teilweise, gerichtlich oder außergerichtlich zu kündigen, unter Beibehaltung aller (finanziellen und anderen) Rechte, die andernfalls aus dem Vertrag abgeleitet werden könnten, einschließlich des Rechts, vom Mieter alle Schäden zurückzufordern, die sich aus den oben genannten Handlungen ergeben.
  19. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Indu-Tools ist es dem Mieter nicht erlaubt, die gemieteten Gegenstände und/oder Materialien, die er zum Zwecke der Anmietung von Indu-Tools erhalten hat, außerhalb der Grenzen des Landes zu bringen, in dem Indu-Tools ihren Sitz hat. Dem Mieter ist es ebenfalls nicht erlaubt, die gemieteten Gegenstände weiter zu vermieten, zu verleihen oder anderweitig an Dritte zu übertragen.
  20. Der Mieter muss Indu-Tools unverzüglich darüber informieren, wenn die finanziellen Verhältnisse des Mieters so beschaffen sind, dass ein Steuerrückstand und/oder die Nichterfüllung seiner finanziellen Verpflichtungen gegenüber Dritten vorliegen. Falls Indu-Tools aufgrund einer Unterlassung des Mieters und nach eigenem Ermessen in Bezug auf den in diesem Artikel genannten Umstand einen Schaden erleidet, so hat Indu-Tools das Recht, diesen Schaden vom Mieter zurückzufordern, wobei der Wert der Mietsache dem Neuwert entspricht.
  21. Bei Rücknahme der gemieteten Gegenstände, einschließlich Software, Programmen usw., die informationstragende Eigenschaften besitzen, haftet Indu-Tools in keiner Weise durch oder im Namen des Mieters für den Verlust der darin enthaltenen Informationen. Indu-Tools ist auch nicht dazu verpflichtet, diese Informationen zu speichern und/oder aufzubewahren.

 

ARTIKEL 4: HAFTUNG

  1. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Artikels und der Bestimmungen des Artikels 9 der vorliegenden Bedingungen haftet Indu-Tools nicht für Schäden, die der Mieter aus welchem Grund auch immer erlitten hat, einschließlich aller direkten und indirekten Schäden, wie Folgeschäden oder entgangene Gewinne, es sei denn, diese Schäden wurden durch Vorsatz oder bewusste Leichtfertigkeit von Indu-Tools, ihren Geschäftsführern oder tatsächlich Leitenden verursacht.
  2. Nur wenn vor Gericht festgestellt wird, dass Indu-Tools trotz der Bestimmungen in Artikel 4.a der vorliegenden Bedingungen und außer bei Vorsatz oder bewusstem Leichtsinn dennoch für einen vom Mieter erlittenen Schaden haftbar ist, beschränkt sich die Haftung von Indu-Tools ausschließlich auf den Ersatz direkter Schäden bis zu einem Höchstbetrag des einfachen Rechnungswertes.
  3. Vorbehaltlich der in den vorherigen Absätzen genannten Fälle haftet Indu-Tools nicht für indirekte Schäden, wie (aber nicht beschränkt auf) Folgeschäden, Datenverlust, Verschmutzungsschäden, entgangene Einnahmen oder Gewinne, verlorene Einsparungen und Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation.
  4. Indu-Tools haftet niemals im Rahmen der Produkthaftung für Personenschäden, wenn die gemieteten Gegenstände nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Anmietung nicht zu einer Haftung im Sinne von Absatz a dieses Artikels geführt hätten, auch dann nicht, wenn ein solcher Schaden durch Vorsatz oder bewussten Leichtsinn von Indu-Tools verursacht wurde.
  5. Indu-Tools haftet nicht für Schäden, die aus Fehlern oder Unterlassungen Dritter, einschließlich des Mieters und seiner Angestellten und Hilfspersonen, entstehen.
  6. Indu-Tools haftet niemals, wenn der Mieter und/oder Dritte Änderungen an dem von Indu-Tools gemieteten Gegenstand vorgenommen haben, einschließlich der Durchführung von Reparaturen durch den Mieter und/oder Dritte, oder wenn der Mieter die Empfehlungen, (Sicherheits-) Anweisungen, Benutzeraktionen und/oder (Sicherheits-) Standards von Indu-Tools nicht befolgt. Darüber hinaus ist Indu-Tools nicht haftbar für Schäden infolge unrichtiger oder unvollständiger Informationen des Mieters.
  7. Indu-Tools übernimmt keinerlei Haftung für Empfehlungen, die von Indu-Tools ohne ausdrückliche Zustimmung zur Beratung erteilt werden.
  8. Indu-Tools übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für Zeichnungen, Entwürfe, Berechnungen, Anweisungen, Materialien usw., die vom Mieter oder in seinem Namen für die Ausführung des Vertrags zur Verfügung gestellt werden.
  9. Darüber hinaus übernimmt Indu-Tools keine Haftung für Schäden am Eigentum des Mieters und/oder Dritter.
  10. Der Mieter hält Indu-Tools schadlos gegen alle Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit der Erfüllung eines zwischen Indu-Tools und dem Mieter abgeschlossenen Vertrags, unabhängig von der Grundlage eines solchen Anspruchs.
  11. Der Mieter trägt alle Kosten, die sich aus der in Absatz j. dieses Artikels genannten Schadloshaltung ergeben
  12. Die in diesem Artikel genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Tod oder Körperverletzung.
  13. Gemäß Artikel 3.m., 3.n. und 3.p. haftet der Mieter für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Mietobjekts, und zwar unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden trifft. Der Mieter ist verpflichtet, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um den Verlust und Diebstahl der Mietsache zu verhindern, da er zur Rückgabe der Mietsache verpflichtet ist, die nicht, auch nicht zufällig oder durch den Eingriff eines Dritten, aufgehoben wird.Der Mieter kann den größten Teil des in Absatz m. dieses Artikels genannten Risikos mit Hilfe der Schadensverzichts- und Brand-/Diebstahlregelungen abtreten. Bezüglich des genauen Inhalts verweist Indu-Tools auf die Bedingungen der Schadensverzichts- und Brand-/Diebstahlregelung.

 

ARTIKEL 5: LIEFERFRIST UND LIEFERORT

  1. Die in den Angeboten, Kostenvoranschlägen, Auftrags-bestätigungen und Vereinbarungen von Indu-Tools genannten Lieferfristen werden von Indu-Tools nach bestem Wissen und Gewissen festgelegt und so weit wie möglich eingehalten, sind jedoch für Indu-Tools nicht verbindlich. Indu-Tools ist zu Teillieferungen berechtigt oder mit der Lieferung zu warten, bis die gesamte Bestellung zur Auslieferung bereit ist.
  2. Eine sich einerlei aus welchem Grund auch immer ergebende Überschreitung der von Indu-Tools angegebenen Lieferfristen gibt dem Mieter niemals das Recht auf Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Aussetzung oder anderweitige Nichterfüllung einer sich für ihn aus dem betreffenden Vertrag oder aus einem anderen Vertrag ergebenden Verpflichtung, und zwar unabhängig davon, ob sie mit diesem Vertrag zusammenhängt oder nicht.
  3. Bei einer übermäßigen Überschreitung der von Indu-Tools angegebenen Lieferfrist wird Indu-Tools nach eigenem Ermessen weitere Beratungen mit dem Mieter aufnehmen.
  4. Die Lieferung erfolgt ab Firmensitz/Lagerort von Indu-Tools oder an einen anderen von Indu-Tools zu bestimmenden Ort.
  5. Wenn die gemieteten Gegenstände nach Zustandekommen des Vertrags dem Mieter zur Verfügung gestellt wurden, diese aber vom Mieter nicht angenommen werden, stehen sie dem Mieter für einen maximalen Zeitraum der vereinbarten Mietzeit zur Verfügung, unbeschadet des Rechts von Indu-Tools, die gemieteten Gegenstände gemäß den Bestimmungen des letzten Satzes dieses Absatzes an einen Dritten zu vermieten. In diesem Zeitraum wird die Mietsache auf Kosten des Mieters gelagert. Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer wird der Gesamtbetrag, den der Mieter im Falle der Übernahme der Mietsache und/oder der Vertragserfüllung schulden würde, zuzüglich der Lagerkosten, ohne Abzug wegen der Nichtbenutzung der Mietsache vom Mieter eingefordert.
    In dieser Situation hat Indu-Tools das Recht, die gemieteten Gegenstände an Dritte zu vermieten, jedoch erst, nachdem Indu-Tools dem Mieter eine letzte schriftliche Mahnung und die Gelegenheit zur Abnahme der gemieteten Gegenstände gegeben hat Die Vergütung, die Indu-Tools von Dritten für die gemieteten Gegenstände erhält, wird von dem abgezogen, was der Mieter Indu-Tools auf der Grundlage dieses Artikels schuldet.
  6. Nach Beendigung des Mietverhältnisses müssen die gemieteten Gegenstände, einschließlich Einwegverpackungen und/oder Zubehör, wie z.B., jedoch nicht darauf beschränkt, Paletten, Kisten und Container, sauber, sortiert und unbeschädigt an Indu-Tools zurückgegeben werden. Wenn Indu-Tools den Rücktransport organisiert, so müssen die Gegenstände sauber, sortiert und unbeschädigt für den Transport im Erdgeschoss des Haupteingangs und für Schiffe entweder am Kai oder an einem anderen für Indu-Tools leicht zugänglichen Ort in unmittelbarer Nähe des Standortes des Mieters bereitstehen.
  7. Wenn der Mieter irgendeine sich aus diesem oder irgendeinem anderen Vertrag im Zusammenhang mit dem Auftrag ergebende Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist Indu-Tools berechtigt, ohne gerichtliche Vermittlung die Erfüllung des Vertrages auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet zu sein, wobei Indu-Tools diese Rechte erst ausübt, nachdem Indu-Tools – es sei denn, die Erfüllung ist bereits dauerhaft unmöglich geworden – den Mieter schriftlich in Verzug gesetzt und ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung eingeräumt hat.

 

ARTIKEL 6: TRANSPORT UND TRANSPORTRISIKO

  1. Die Wahl des Transportmittels ist, falls zutreffend, Indu-Tools überlassen.
  2. Die Kosten des Transports der gemieteten Gegenstände trägt, falls zutreffend, der Mieter.
  3. Alle gemieteten Gegenstände werden ab dem Zeitpunkt des Versands, d.h. ab dem Zeitpunkt der Verladung auf den ersten Frachtführer, auf Risiko des Mieters befördert. Auch bei einer eventuellen Frei-Haus-Lieferung haftet der Mieter für sämtliche während des Transports auftretende Schäden.
  4. Falls zutreffend werden die gemieteten Gegenstände nur im Erdgeschoss am Haupteingang des Mieters und an Schiffe zur Entladung am Kai oder an einem anderen geeigneten Ort in der Nähe geliefert. Wenn die gemieteten Gegenstände an eine andere Stelle als im Erdgeschoss geliefert werden sollen, gehen die damit verbundenen zusätzlichen Kosten und Risiken vollständig zu Lasten des Mieters.Wenn der Mieter zum Zeitpunkt der Lieferung nicht anwesend oder nicht in der Lage ist, die gemieteten Gegenstände zu übernehmen, oder ist er anderweitig mit der Übernahme der gemieteten Gegenstände in Verzug, hat Indu-Tools das Recht, die Lieferung in eine Abholverpflichtung des Mieters an der von Indu-Tools angegebenen Adresse umzuwandeln, nachdem der Mieter durch eine schriftliche Mitteilung mit oder ohne Hinterlassung einer schriftlichen Mitteilung darüber informiert wurde.
  5. Bei Ankunft/Annahme der gemieteten Gegenstände muss sich der Mieter vom Zustand der Gegenstände überzeugen. Wenn sich dann ein Schaden an Gegenständen oder Materialien herausstellt, sofern diese ihm von einem Frachtführer geliefert worden sind, so muss er alle Maßnahmen unternehmen, um von dem Frachtführer Schadenersatz zu erhalten Wenn der Mieter mit dem Zustand der gemieteten Gegenstände nicht zufrieden ist, muss er die Annahme der Gegenstände verweigern und kann Indu-Tools per E-Mail (info@indu-tools.nl) oder telefonisch (010 – 8509010) kontaktieren. Mit der Unterzeichnung der von oder im Namen von Indu-Tools zur Verfügung gestellten Empfangsbestätigung erklärt der Mieter, die gemieteten Gegenstände in gutem Zustand erhalten zu haben.

 

ARTIKEL 7: PREISE UND KOSTEN

  1. Für jeden Auftrag legt Indu-Tools einen separaten Preis oder Tarif fest. Dieser Preis oder Tarif ist ausschließlich als der Betrag gedacht, der für die von Indu-Tools zu erbringende Leistung einschließlich der normalen damit verbundenen Kosten zu zahlen ist. Die im Angebot genannten Preise basieren auf den zu diesem Zeitpunkt bekannten Selbstkostenpreisen, Wechselkursen, Löhnen, Steuern, Zöllen, Gebühren, Frachten usw.Im Falle eines Anstiegs von einem oder mehrerer Preisfaktoren, der bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar war, ist Indu-Tools zur Weitergabe diese höheren Kosten an den Mieter berechtigt. Bei einer Preiserhöhung von über 10 % kann der Mieter innerhalb einer Frist von fünf (5) Werktagen nach Bekanntgabe der Preiserhöhung den Vertrag per Einschreiben teilweise, also für die Zukunft, aufzulösen.
  2. Die in Katalogen, auf der Website oder an anderer Stelle genannten Wochenpreise basieren auf einer Mindestmietdauer von einer (1) Woche. Nach dieser ersten Woche wird der Preis auf dem Tagespreis basieren, der 1/5 des Wochenpreises entspricht. Bitte beachten: eine (1) Woche = fünf (5) aufeinander folgende Arbeitstage.Gegenstände mit einem Stundenzähler werden mit höchstens 50 Nutzungsstunden pro Woche vermietet. Wenn aus der Registrierung des Stundenzählers hervorgeht, dass der Mieter diese Gegenstände über 50 Stunden pro Woche benutzt hat, wird ein Zuschlag berechnet. Der Dauertarif für Kompressoren beträgt das Zweifache (2) des Wochentarifs und für Aggregate das Anderthalbfache (1,5) des Wochentarifs.Bei Mietdauern von über vier Wochen kann auf Anfrage und nach dem Ermessen von Indu-Tools ein separater Preis angeboten und vereinbart werden. BITTE BEACHTEN: Die angegebenen Preise verstehen sich, falls zutreffend, ohne Zuschläge für Schadensverzichts-. Brand- oder Diebstahlregelungen.
  3. Bei einer Mietung von Gegenständen zur Verwendung außerhalb der Niederlande und Belgiens oder zur Verwendung auf Schiffen und/oder Offshore hat Indu-Tools das Recht, mit dem Mieter separate Tarifvereinbarungen abzuschließen.
  4. Der Preis oder Tarif enthält keine Abgaben von der Regierung oder anderen Behörden, einschließlich Bußgelder, Versicherungsprämien usw.
  5. Indu-Tools ist berechtigt, im Voraus und/oder während der Vertragserfüllung Vorauszahlungen und/oder Anzahlungen oder Sicherheiten (z.B. in Form einer Bankgarantie) zu verlangen. Wenn der Mieter die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt, erfüllt er auch nicht die Ausführung des Vertrags.
  6. Für jeden Tag (oder Teil eines Tages), an dem die Mietsache nach Beendigung des Vertrages vom Mieter noch nicht an Indu-Tools übergeben wurde, ist Indu-Tools berechtigt, dem Mieter die Tagesmiete in Rechnung zu stellen, ohne dass der Mieter in Verzug ist und/oder sich in Verzug befindet.
  7. Indu-Tools ist berechtigt, bei Teillieferungen den Wert des gesamten Vertrags (im Voraus) in Rechnung zu stellen.

 

ARTIKEL 8: ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Die Bezahlung der von Indu-Tools gesendeten Rechnungen muss innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von Rabatten und ohne jegliche Form von Verrechnung erfolgen.
  2. Indu-Tools ist berechtigt, eine Kaution zu verlangen, bevor die gemieteten Gegenstände zur Verfügung gestellt werden. Der Kautionsbetrag darf vom Mieter niemals zur Verrechnung anderer Verpflichtungen, einschließlich noch nicht bezahlter Miete für Indu-Tools, verwendet werden.
  3. Indu-Tools ist berechtigt, dem Mieter einen Kreditbeschränkungszuschlag von mindestens zwei Prozent (2 %) in Rechnung zu stellen, dies muss dann jedoch ausdrücklich auf der Rechnung angegeben werden. Dieser Zuschlag kann vom Mieter vom Rechnungsbetrag abgezogen werden, wenn der Rechnungsbetrag innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Rechnungsdatum bezahlt wird.
  4. Sämtliche Zahlungen müssen auf ein von Indu-Tools benanntes Bank- oder Girokonto ohne Abzüge oder Verrechnung erfolgen (mit Ausnahme der in Artikel 8.c genannten Fälle).
  5. Rabatte bedürfen ausschließlich der Zustimmung von Indu-Tools. Vorbehaltlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung werden diese Rabatte einmalig gewährt. Bei folgenden Transaktionen können vorherige Rabatte nicht in Anspruch genommen werden.
  6. Der Mieter verzichtet ausdrücklich auf sein Recht zur Verrechnung oder Aussetzung von Zahlungen.

ARTIKEL 9: REKLAMATIONEN

  1. Jegliche Reklamationen, sowohl bei der Lieferung von Gegenständen, als auch bei den Rechnungsbeträgen, müssen Indu-Tools schriftlich und per Einschreiben innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der gemieteten Gegenstände oder der damit verbundenen Dienstleistungen oder der entsprechenden Rechnungen unter genauer Angabe der Tatsachen eingereicht werden, auf die sich die Reklamationen beziehen. Das Reklamationsrecht des Mieters erlischt in Bezug auf Gegenstände, die vom oder im Auftrag des Mieters verarbeitet werden.
  2. Wenn eingereichte Beschwerden nicht den obigen Bestimmungen entsprechen, können sie nicht mehr bearbeitet werden, und es wird davon ausgegangen, dass der Mieter die gemieteten Gegenstände und/oder die damit verbundenen Dienstleistungen akzeptiert hat. Wenn nach Auffassung von Indu-Tools eine berechtigte Reklamation vorliegt, hat sie das Recht, entweder dem Mieter einen einvernehmlich festzulegenden Geldbetrag als Mietminderung oder Entschädigung zu zahlen oder eine neue Lieferung unter Beibehaltung der bestehenden Vereinbarung vorzunehmen, mit der Verpflichtung des Mieters, die falsche oder fehlerhafte Lieferung frachtfrei an Indu-Tools zurückzusenden; dies alles nach Ermessen von Indu-Tools.
  3. Indu-Tools ist nur dann verpflichtet, eingereichte Reklamationen zur Kenntnis zu nehmen, wenn der Mieter zum Zeitpunkt der Einreichung der Reklamation allen seinen fälligen und zahlbaren Verpflichtungen gegenüber Indu-Tools, die sich aus irgendeinem Vertrag mit Indu-Tools ergeben, vollständig nachgekommen ist.
  4. Die Annahme von nicht oder nicht ausreichend frankierten Rücksendungen wird von Indu-Tools verweigert. Sämtliche Rücksendungen des Mieters (sowie deren eventuelle Nichtannahme von Indu-Tools) erfolgen auf Kosten und Risiko des Mieters.

ARTIKEL 10: ANNULLIERUNG/ KÜNDIGUNG UND AUSSETZUNG

  1. Wenn der Mieter eine oder mehrere seiner vertraglichen Verpflichtungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfüllt, ist der Mieter sofort in Verzug und Indu-Tools ist berechtigt, ihre sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ohne gerichtliche Vermittlung, ohne (weitere) Inverzugsetzung und ohne zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein, auszusetzen und/oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise aufzulösen, unbeschadet aller anderen Rechte, die Indu-Tools zustehen.Indu-Tools hat dieses Recht auch im Falle eines Konkurses oder eines Konkursantrags des Mieters, eines Zahlungsaufschubs, einer Schuldensanierung, anderer Formen der Schuldnerberatung, der Auflösung der Gesellschaftsform, der vollständigen oder teilweisen Einstellung der Geschäftstätigkeit oder, nach Ermessen von Indu-Tools, der Drohung eines oder mehrerer dieser Umstände, wenn der Mieter gepfändet wird, diese nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem Datum der Pfändung aufgehoben wird, oder im Falle höherer Gewalt im Sinne von Artikel 13. a und ihm die Ausführung des Vertrags für den in Artikel 13.b beschriebenen Zeitraum dauerhaft unmöglich geworden ist. Sämtliche Forderungen von Indu-Tools gegen den Mieter sind dann sofort fällig und zahlbar.
  2. Wenn der Mieter den Vertrag bis zu 7 Tage vor Mietbeginn annulliert, schuldet der Mieter Indu-Tools 50 % des gesamten vereinbarten Mietbetrags. Wenn der Mieter den Mietvertrag innerhalb von 7 Tagen vor Beginn der Mietdauer annulliert, schuldet der Mieter Indu-Tools 100 % des gesamten vereinbarten Mietbetrags. Eine Annullierung des Vertrags bedarf immer der Schriftform.
  3. Bei einer vorzeitigen Kündigung durch den Mieter ist dieser verpflichtet, die finanziellen Verpflichtungen für die Restlaufzeit des Vertrages zu erfüllen, ohne dass er daraus Ansprüche auf Rückzahlung des Mietpreises oder sonstiges ableiten kann.

ARTIKEL 11: ENTSCHÄDIGUNG BEI ZAHLUNGSVERZUG ODER NICHTZAHLUNG

  1. Wenn die Zahlung der von Indu-Tools versandten Rechnungen nicht innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum erfolgt ist, gilt der Mieter von Rechts wegen als in Verzug und Indu-Tools ist berechtigt, ohne weitere Inverzugsetzung den gesamten ihr geschuldeten Betrag dem Mieter in Rechnung zu stellen, Zinsen zum gesetzlichen Verzugszinssatz mit einem Minimum von 1 % pro angefangenen Monat zu erheben, unbeschadet der anderen Rechte von Indu-Tools, einschließlich des Rechts auf alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten, wobei letztere im Voraus auf 15 % des einzuziehenden Betrags festgelegt werden, mit einem Mindestbetrag von EURO 250,00 (in Worten: zweihundertfünfzig Euro).BITTE BEACHTEN: Hat der Gesetzgeber die dem Mieter aufzubürdenden außergerichtlichen Inkassokosten gesetzlich festgelegt, so schuldet der Mieter aufgrund der darin enthaltenen Bestimmungen außergerichtliche Inkassokosten.

ARTIKEL 12: EIGENTUM UND BERECHTIGUNG ZUR RÜCKHOLUNG VON GEGENSTÄNDEN

  1. Alle gemieteten Gegenstände, einschließlich Einwegverpackungen und/oder Zubehör, wie z.B., jedoch nicht darauf beschränkt, Paletten, Kisten und Container, bleiben unbestrittenes Eigentum von Indu-Tools.
  2. Wenn ein Mieter irgendeine vertragliche Verpflichtung in Bezug auf die gemieteten Gegenstände und/oder die damit verbundenen Dienstleistungen nicht erfüllt, ist Indu-Tools berechtigt, ohne weitere Inverzugsetzung die gemieteten Gegenstände und/oder die damit verbundenen Ressourcen wieder in Besitz zu nehmen. In diesem Fall ist Indu-Tools berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Vermittlung ganz oder teilweise aufzulösen, unbeschadet des Rechts von Indu-Tools, falls erforderlich, eine gerichtliche oder außergerichtliche Entschädigung für alle Schäden zu fordern, die Indu-Tools erlitten hat oder noch erleiden wird, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: erlittene Verluste, entgangene Gewinne, Zinsen, Transportkosten, usw.
  3. Indu-Tools behält sich das Recht vor, alle Gegenstände, Werkzeuge, Materialien, Autos, Geld, Wertpapiere, (Finanz-) Dokumente usw., die einerlei aus welchem Titel sie besitzt, zu behalten, bis der Mieter seine finanziellen und anderen Verpflichtungen gegenüber Indu-Tools vollständig erfüllt hat.
  4. Indu-Tools ist jederzeit berechtigt, die Mietsache zurückzuholen und aus den Räumlichkeiten des Mieters zu entfernen, wenn der Mieter seinen (Zahlungs-)Verpflichtungen nicht pünktlich nachkommt. Auf erste Forderung von Indu-Tools wird der Mieter zu diesem Zweck alle erforderliche Mitarbeit leisten und Indu-Tools (oder einem von Indu-Tools zu benennenden Dritten) die Erlaubnis erteilen, zu diesem Zweck die (Geschäfts-)Räumlichkeiten des Mieters zu betreten.

ARTIKEL 13: DRITTBEGÜNSTIGTENKLAUSEL

  1. In Abweichung vom Artikel 12.a kann Indu-Tools in ihrer Betriebsführung „Sale-and-Leaseback-“Konstruktionen mit einem drittseitigen Finanzierer nutzen, die sich auf die an den Mieter vermieteten Güter beziehen. Falls die Güter, auf die sich der zwischen dem Mieter und Indu-Tools abgeschlossene Vertrag bezieht, während der Laufzeit des Vertrags nicht den (beabsichtigten) Gegenstand einer Sale-and-Leaseback-Konstruktion bilden, behält Artikel 12 uneingeschränkt Gültigkeit und findet der vorliegende Artikel 13 keine Anwendung.
  2. Soweit gemäß Artikel 13.a der vorliegende Artikel 13 anwendbar ist, erklärt der Mieter, dass er darüber informiert ist und sofern erforderlich zustimmt, dass das Eigentum der Güter bei einem Dritten, also weder Indu-Tools noch dem Mieter, liegen kann (oder auf einen solchen Dritten übergehen kann), oder dass die Güter als Sicherheitsleistung für alle eventuellen gegenwärtigen oder zukünftigen Forderungen dieses Dritten gegenüber Indu-Tools verpfändet worden sind (oder verpfändet werden werden).
  3. Ungeachtet der Existenz des Vertrags hat der Mieter die Güter auf erste Aufforderung an diesen Dritten herauszugeben, ohne dass der Mieter sich dabei auf ein wie immer geartetes Zurückbehaltungsrecht berufen kann, wenn und sobald der Dritte die Herausgabe der Güter aufgrund einer objektiv nachweisbaren und festgestellten Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Indu-Tools gegenüber diesem Dritten verlangt. Infolge dieser Aufforderung gilt der Vertrag zwischen Indu-Tools und dem Mieter als von Rechts wegen fristlos aufgelöst. Die Herausgabe in der oben beschriebenen Weise hat in der Geschäftsstelle des Dritten oder an einem von diesem Dritten angewiesenen Ort zu geschehen.
  4. Falls die in Artikel 13.c beschriebene Situation eintritt und der Dritte die Benutzung der Güter durch den Mieter fortsetzen will, so ist der Mieter dazu verpflichtet, auf erste Aufforderung des Dritten einen Mietvertrag mit dem Dritten abzuschließen, und zwar für die Restlaufzeit des vorliegenden Vertrags und unter gleichlautenden Bedingungen.
  5. Die Anwendbarkeit der Artikel 7: 226 und 7:227 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs („Burgerlijk Wetboek“) wird von den Parteien vollständig ausgeschlossen.
  6. Die in diesen Artikel aufgenommene Drittbegünstigtenklausel kann weder vom Mieter noch von Indu-Tools widerrufen werden.

ARTIKEL 14: HÖHERE GEWALT

  1. Indu-Tools ist nicht zur Erfüllung irgendeiner Verpflichtung verpflichtet, wenn sie nicht oder nicht mehr in der Lage ist, den Vertrag zu erfüllen, wenn dies auf – vorhersehbare oder unvorhersehbare – Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle oder des Risikobereichs von Indu-Tools liegen („höhere Gewalt”). Als Umstände, die außerhalb des Kontroll- oder Risikobereichs von Indu-Tools liegen, gelten in jedem Fall: schwere Störungen des Produktionsprozesses, Krieg oder eine ähnliche Situation, Mobilmachung, Aufruhr, Streiks, übermäßige Abwesenheit der Mitarbeiter von Indu-Tools wegen Krankheit, Sitzstreiks, Blockaden, Boykott, Krankheit, Ausbruch von Pandemien oder Infektionskrankheiten und deren Folgen, externe Katastrophen wie Naturereignisse, Witterungsbedingungen, Feuer oder Ausfall der Strom-, Gas- oder Wasserversorgung, Verkehrsstörungen, Aussperrungen, Verlust oder Beschädigung während des Transports, verspätete Leistung von Lieferanten oder Hilfskräften, staatliche Maßnahmen u.ä.
    Also Umstände, die außerhalb der Kontrolle oder des Risikobereichs von Indu-Tools liegen, unabhängig davon, ob die höhere Gewalt im eigenen Unternehmen oder anderswo, z.B. in Unternehmen von Zulieferern, Transporteuren, Großhändlern usw., eingetreten ist.
  2. Im Falle der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt ist Indu-Tools berechtigt, die Vertragserfüllung für die Dauer der Umstände höherer Gewalt auszusetzen, ohne gegenüber dem Mieter in irgendeiner Weise haftbar zu sein. Wenn die Umstände höherer Gewalt länger als sechs (6) Monate gedauert haben, ist jede der Parteien berechtigt, die Vertrag ganz oder teilweise entweder gerichtlich oder außergerichtlich aufzulösen.

ARTIKEL 15: RECHTE GEISTIGEN EIGENTUMS, MUSTERSCHUTZ

  1. Die Rechte geistigen Eigentums an allen von Indu-Tools hergestellten und gemieteten Gegenständen, Dienstleistungen usw., gehören, ob speziell für den Mieter realisiert oder nicht, ausschließlich Indu-Tools. Nutzung oder alternative Nutzung dieser Rechte, Entwürfe und/oder Ideen von Indu-Tools ist strengstens verboten.
  2. Wenn der Mieter Artikel 14.a dieser Bedingungen nicht einhält, wird Indu-Tools ohne weitere Inverzugsetzung und/oder gerichtliche Vermittlung eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von mindestens EURO 11.500,00 (in Worten: elftausendfünfhundert Euro) pro Tag oder Teil des Tages fordern, an dem der Verstoß fortgesetzt wird. Vorgenannte Vertragsstrafe kann von Indu-Tools zusätzlich zum gesetzlichen Schadensersatz gefordert werden und weicht damit ausdrücklich von den Bestimmungen in Artikel 6:92 Absatz 2 des niederländischen BGBs ab.

ARTIKEL 16: GARANTIEN

  1. Indu-Tools gewährt eine Garantie gemäß den Bestimmungen der Garantieklausel nur insoweit, soweit sie den gemieteten Gegenständen beigefügt sind. In solchen Fällen tritt die Garantie erst in Kraft, nachdem Indu-Tools schriftlich und per Einschreiben vom Mieter über seine Forderung auf Erfüllung der Garantieverpflichtungen informiert wurde.
  2. Falls Indu-Tools eine Garantie gewährt, aber keine Garantieklausel vorgesehen ist, beträgt die Dauer der Garantiezeit maximal 6 Monate nach Lieferung der gemieteten Gegenstände. Auch hier muss Indu-Tools zunächst schriftlich per Einschreiben über die Forderung des Mieters auf Erfüllung der Garantieverpflichtungen informiert werden.
  3. Die Garantie gibt das Recht auf Reparatur oder Ersatz der gemieteten Gegenstände oder auf eine vollständige oder teilweise Gutschrift des Mietpreises für die gemieteten Gegenstände, nach alleinigem Ermessen von Indu-Tools. Eine externe Katastrophe stellt höhere Gewalt dar und kann niemals zu einer obligatorischen Garantie von Indu-Tools führen.

ARTIKEL 17: GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND

  1. Sämtliche Angebote, Kostenvoranschläge, Aufträge und Verträge unterliegen niederländischem Recht.
  2. Alle Streitigkeiten werden dem Urteil des nach Wahl von Indu-Tools absolut zuständigen Richters im Bezirk Rotterdam oder dem Urteil eines anderen zuständigen Gerichts unterworfen.
  3. Sollte ein Artikel oder Absatz der vorliegenden Bedingungen ungültig werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Artikel oder Absätze davon unberührt.

 

© Indu-Tools B.V. Version Juli 2022